Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Daniel Neureuther Veranstaltungstechnik
Kurpfalzring 79, 69123 Heidelberg · USt-IdNr. DE446374162
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über
Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik (u. a. Ton-, Video- und Lichttechnik, Planung,
Auf- und Abbau, Personalgestellung, ggf. Bereitstellung von technischem Equipment), die zwischen
Daniel Neureuther Veranstaltungstechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern
(nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des §
14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Soweit diese AGB zwischen beiden
Kundengruppen unterscheiden, ist dies in der jeweiligen Klausel ausdrücklich kenntlich gemacht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt
hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien zustande. Dies kann
schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) oder mündlich, insbesondere auch
fernmündlich, erfolgen. Eine eigenhändige Unterschrift ist keine Voraussetzung für das wirksame
Zustandekommen des Vertrags, wird jedoch erwünscht.
(3) Der Auftragnehmer empfiehlt, die wesentlichen Vertragsinhalte (Termin, Leistungsumfang,
Vergütung) im Nachgang in Textform zu bestätigen. Die Wirksamkeit eines bereits mündlich
geschlossenen Vertrags bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen des Leistungsumfangs (z. B. Verlängerung der Einsatzzeit, zusätzliches Equipment)
bedürfen der Zustimmung beider Parteien und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
Hierbei genügt ebenfalls eine mündliche Absprache mit der zugeteilten Kontaktperson für den
jeweiligen Termin.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin Zugang
zum Veranstaltungsort sowie zu den für die Leistungserbringung erforderlichen Anschlüssen
(insbesondere Stromversorgung) erhält.
(2) Erforderliche behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung (z. B. Lärmschutz-
,
Versammlungs- oder Brandschutzauflagen) sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom
Kunden einzuholen.(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach und verzögert oder
erschwert sich dadurch die Leistungserbringung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch
entstehenden zeitlichen Mehraufwand gemäß § 7 (Überstunden und Zuschläge) gesondert in
Rechnung zu stellen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Verhinderung des Auftragnehmers, Vertretung
(1) Ist der Auftragnehmer aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) an der
persönlichen Leistungserbringung verhindert, ist er berechtigt, die vereinbarte Leistung durch
qualifiziertes Fachpersonal aus seinem Kollegen- und Partnernetzwerk mit vergleichbarer fachlicher
Qualifikation ausführen zu lassen.
(2) Der Auftragnehmer informiert den Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig vor dem
vereinbarten Termin.
(3) Die Beauftragung einer Vertretung nach Abs. 1 führt nicht zu einer Änderung der vereinbarten
Vergütung und lässt die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag im Übrigen unberührt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen
sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(2) Der Auftragnehmer ist umsatzsteuerpflichtig (USt-IdNr. DE446374162) und weist die
Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen gesondert aus.
(3) Eine Anzahlung wird grundsätzlich nicht verlangt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach
Durchführung der Veranstaltung.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu berechnen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9
Prozentpunkte, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288
BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(6) Der Kunde kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem
Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 7 Überstunden und Zuschläge
(1) Grundlage der Vergütung ist die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte
Einsatzdauer. Verlängert sich der Einsatz über die vereinbarte Endzeit hinaus, gilt die darüber
hinausgehende Zeit als Überstunde im Sinne dieser AGB.
(2) Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet.
(3) Die Überstunden werden gestaffelt nach folgenden Zuschlägen auf den vereinbarten Stundensatz
vergütet:
- für die 1. und 2. Überstunde: Zuschlag von 25 % je Stunde,
- für die 3. und 4. Überstunde: Zuschlag von 50 % je Stunde,
- ab der 5. Überstunde: Zuschlag von 100 % je Stunde.(4) Jede Überstunde wird mit dem Zuschlag der Stufe vergütet, der sie zeitlich zuzuordnen ist. Der
jeweils höhere Zuschlag wirkt nicht auf bereits geleistete, niedriger eingestufte Überstunden zurück
(Stufenmodell).
(5) Zur Veranschaulichung von Abs. 3 und 4 dient folgendes Rechenbeispiel bei einem Stundensatz
von 50,00 € und 6 geleisteten Überstunden:
Überstunde Zuschlag Satz je Std. (Bsp. 50 €) Betrag je Stufe
1. und 2. Std. 25 % 62,50 € 125,00 €
3. und 4. Std. 50 % 75,00 € 150,00 €
5. und mehr Std. 100 % 100,00 € 200,00 €
Gesamtvergütung der Überstunden im Beispiel: 475,00 € (Regelsatz ohne Zuschlag: 300,00 €).
(6) Die Überstundenzuschläge werden in der Schlussrechnung gesondert ausgewiesen und sind vor
Ort durch den Kunden bzw. der von ihm benannten Ansprechperson zu bestätigen. Eine mündliche
Beauftragung der Überstunden reicht hierbei, Schriftform ist dennoch erwünscht.
§ 8 Stornierung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann den Auftrag bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei
stornieren.
(2) Bei einer späteren Stornierung fallen folgende pauschalierte Ausfallentschädigungen an, bezogen
auf das vereinbarte Honorar:
- 29 bis 15 Tage vor dem Termin: 25 %
- 14 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 %
- 7 bis 3 Tage vor dem Termin: 80 %
- weniger als 3 Tage vor dem Termin: 100 %
(3) Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, einen
höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.
(4) Kann der freigewordene Termin anderweitig vergeben werden, entfällt die Ausfallentschädigung
insoweit, als der entgangene Umsatz durch das Ersatzgeschäft gedeckt wird.
§ 9 Überlassenes Equipment, Kaution, Haftung des Kunden
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags technisches Equipment zur Nutzung
überlässt, ist dieses pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
(2) Eine Kaution wird grundsätzlich nicht erhoben. Der Auftragnehmer behält sich vor, in besonderen
Einzelfällen (z. B. bei hochwertigem Equipment oder auf ausdrücklichen Wunsch) eine gesonderte
Kautionsvereinbarung zu treffen.
(3) Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des ihm überlassenen Equipments
während der Überlassungszeit, es sei denn, er hat den Schaden nicht zu vertreten.
§ 10 Haftung des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers,
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer unterhält für seine gewerbliche Tätigkeit eine
Betriebshaftpflichtversicherung.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des
Auftragnehmers.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Veranstaltung eigenes Bild- oder Videomaterial
erstellt, verbleiben die Rechte hieran beim Auftragnehmer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem für ihn erstellten
Material zum vereinbarten Zweck eingeräumt.
(3) Stellt der Kunde eigenes Bild-, Video- oder Musikmaterial zur Verwendung im Rahmen der
Veranstaltung bereit, stellt er sicher, dass er zu dessen Nutzung berechtigt ist, und stellt den
Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter insoweit frei.
§ 12 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Schließt ein Verbraucher (§ 13 BGB) den Vertrag ausschließlich im Wege der Fernkommunikation
(z. B. Telefon, E-Mail, Messenger) ab, käme grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht in
Betracht.
(2) Dieses Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB jedoch nicht, wenn der Vertrag die
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen betrifft und der
Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies ist bei den vom
Auftragnehmer angebotenen, terminfixen Leistungen im Rahmen konkreter Veranstaltungen
regelmäßig der Fall.
(3) Der Auftragnehmer weist den Kunden vorsorglich auf diese Ausnahme hin. Für den Fall, dass die
Ausnahme im Einzelfall nicht greifen sollte, sind diesen AGB als Anlage 1 eine Muster-
Widerrufsbelehrung und als Anlage 2 ein Muster-Widerrufsformular beigefügt.
§ 13 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der
Vertragsanbahnung und -durchführung gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter
www.dnvt.de/datenschutz.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die
Änderung dieser Schriftformklausel selbst.(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als zwingende Verbraucherschutzvorschriften des
Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts dem nicht entgegenstehen.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag der Sitz des Auftragnehmers (Heidelberg). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen
Gerichtsstandsregelungen; eine Gerichtsstandsvereinbarung in AGB ist ihnen gegenüber nicht
wirksam (§ 38 ZPO).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die
gesetzliche Regelung.
(5) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG)
teilzunehmen.
Anlage 1: Muster-Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daniel Neureuther Veranstaltungstechnik,
Kurpfalzring 79, 69123 Heidelberg, Telefon: +49 176 55981589, E-Mail: info@dnvt.de) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben
Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Anlage 2: Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie
es zurück.)
An: Daniel Neureuther Veranstaltungstechnik, Kurpfalzring 79, 69123 Heidelberg, E-Mail:
info@dnvt.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung
der folgenden Dienstleistung (*):
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Bestellt am (*) / erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
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Datum:
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(*) Unzutreffendes streichen.
